Bürgerbeteiligung

Aus einer Vielzahl an Möglichkeiten, Kommunen und Bürger am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben zu lassen, wird für jedes Projekt individuell eine optimale Lösung gewählt.

Regionale Wertschöpfung – Mögliche Kommunalteilhabe

§6 Abs.3 EEG

eine einseitige Zuwendung von 0,2 Cent pro eingespeiste kWh Strom

Gewerbesteuereinnahmen

Die Betreibergesellschaft wird ihren Sitz in einer der Standortkommunen haben. Das bedeutet 100% Steuereinnahmen

Förderverein

(während der Bau- und insb. der gesamten Betriebsphase)

Langfristige Aufwertung der Gemeinden mit dem Vorteil, dass nach und nach die gesamte Gemeinde partizipiert, unabhängig etwaiger Beteiligungen o.ä.

Regionale Wertschöpfung – Mögliche Teilhabe der Bürger

Betreibergesellschaft

Jeder Bürger bekommt die Möglichkeit, sich finanziell an einer Betreibergesellschaft zu beteiligen:

• Verschiedene Beteiligungsformen denkbar (Genossenschaft, Nachrangdarlehen etc.)

• Empfehlung einer Schwarmfinanzierung / partiarischen Darlehens (Garantie- und ggf. Bonuszins)

Grünstrom-Bonus

Alternativ bieten wir allen Bürgern, die sich finanziell nicht an der Betreibergesellschaft beteiligen möchten, einen sogenannten „Grünstrom-Bonus“ an

Aktive Einbindung

Aktive Einbindung der Bürger, z.B. per Interessensbekundung über Projekt-Beteiligungsplattform mit Darstellung des Projekts.